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Die Tagesstätten-Werkstatt

Die Tagesstättenwerkstatt verfügt über viele Geräte, mit welchen die Teilnehmer sich kreativ betätigen können. Von Holz bis Metall-
arbeiten bieten wir alles an.

Kurzkontakt

Tagesstätte Celler Straße
Celler Str. 44
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 - 58 98 83
Fax.: 05371 - 61 95 46

Ergotherapiepraxis eröffnet

Seit dem 1. Juli 2008 besteht die Möglichkeit, ergotherapeutische Leistungen nach ärztlicher Verordnung in unserer Ergopraxis in Anspruch zu nehmen.

 

Seelische Erkrankungen haben oft vielschichtige Auswirkungen. Allgemeine Unsicherheit kann die Folge sein. Alltägliche Dinge zu verrichten, zur Arbeit zu gehen und soziale Kontakte zu knüpfen ist nicht oder nur schwer möglich. Durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen wird diese Situation konkret verändert:

In Einzel- oder Gruppentherapie erhalten PatientInnen Unterstützung zur Bewältigung der Symptome, werden in ihren Ressourcen gestärkt sowie in ihren Handlungskompetenzen gefördert.

Form und Inhalte der Ergotherapie werden - in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt - auf den individuellen Bedarf abgestimmt.

 

Ergotherapeutische Angebote

Hirnleistungstraining
Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit)

Alltagsorientierte Therapie
Ressourcen entdecken und fördern,
Alltagsbewältigung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Ernährung, Kommunikation, Mobilität etc.

Kreativgestalterische Therapie
Selbsterfahrung im Prozess des Tuns,
Verbesserung der emotionalen Fähigkeiten
(Selbstwertgefühl, Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz, Auseinandersetzen mit eigenen Wünschen und Bedürfnissen)

Bewegung/Entspannung
Kreislaufanregung, Verbesserung der Körperwahrnehmung, der Entspannungsfähigkeit und der koordinativen Fähigkeiten

 

Ziele

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
Bewältigung von Alltagsverrichtungen,
Wiederentdecken / Entwickeln eigener
Fähigkeiten

Ablauf

• persönliches Erstgespräch
• ergotherapeutische Befundung
• klientenzentrierte Zielsetzung
• systematische Planung der Therapie
• Flexibilität bei der Durchführung der Ergotherapie
• Reflexion des Therapieerfolges/-ergebnisses
• Berichte an die behandelnden ÄrztInnen

 

Kostenübernahme

Der/die behandelne Arzt/Ärztin stellt eine
Verordnung für Ergotherapie aus.
Kostenträger ist die Krankenkasse.
Zuzahlung: Rezeptgebühr plus 10% der Therapiekosten.

 


Weitere Angebote bei Bedarf und/oder
auf Nachfrage.



 


 

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